Betreuungsstelle
"Solange ich dazu noch in der Lage bin, möchte ich selbst entscheiden, wer, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für mich tätig sein soll."
Doch wie mache ich das und welche Möglichkeiten habe ich?
Wir haben für Sie Tipps und Informationen zusammengestellt, die Sie bei Ihren Entscheidungen für die Zukunft helfen können.
Jeder Bürger hat verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung.
Achtung:
Entgegen einer verbreiteten Meinung haben auch Eheleute untereinander sowie Eltern oder Kinder kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber einer volljährigen verwandten Person. Zur Vertretung bedarf auch dieser Personenkreis einer rechtswirksamen Legitimation.
Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich werden, wenn keine gültige Vorsorgevollmacht vorhanden ist und die betroffene Person aber wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann.
Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erfolgt durch Beschluss der Betreuungsgerichte in den Amtsgerichten.
In den Betreuungsverfahren werden die Gerichte durch die Betreuungsstellen unterstützt.
Für weitergehende Informationen zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen stehen die Kollegen der Betreuungsstelle gerne zur Verfügung.