Verkehrssicherheitsbeauftragter
Gehört eine konkret zu veranlassende Verkehrssicherheitsmaßnahme nicht zum dienstlichen Aufgabenbereich des Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten, so sorgt er für die Weiterleitung des Vorgangs an die zuständige Stelle. Sind mehrere Stellen beteiligt, übernimmt er die erforderliche Koordinierung.
Auch steht der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte beim Landratsamt den kreisangehörigen Gemeinden und Städten als Berater zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Links
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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H. Schott Sachgebietsleiter | 0991 3100-240 | 44 | SchottH@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
Straßen- und Verkehrswesen - Verkehrsreferat
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr