Zulassung auf Minderjährige / Schwerbehinderte Minderjährige
Einverständniserklärung mit den Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (auf Vollmacht möglich) sowie alle Ausweise (Ausweis / Schwerbehindertenausweis der/des Minderjährigen und die Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten).
Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigungdes Jugendamtes oder Gerichtsurteil vorzulegen.
Zulassung auf nicht schwerbehinderte Minderjährige kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Nähere Auskünfte direkt bei der Zulassungsbehörde.
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Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
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Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr