Finanzierungs- bzw. Leasingfahrzeuge
Bei finanzierten Fahrzeugen bleibt der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis bei der Bank oder der Leasingfirma.
Benötigen Sie den Fahrzeugbrief / Teil II für einen Vorgang in der Zulassungsbehörde, muss dieser von dem Leasingunternehmen/Bank an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde geschickt werden.
Nach Erledigung des Vorganges wird der Fahrzeugbrief / Teil II von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig wieder an das Leasiingunternehmen oder die Bank zurückgeschickt.
Entstehende Kosten
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Links
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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G. Mader stellvertretender Sachgebietsleiter | 0991 3100-243 | 46 | MaderG@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr