Ausfuhrkennzeichen
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung (Original)
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Original)
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (3-fach) vollständig von Versicherung ausgefüllt
- Kfz-Brief / Teil II
- Kfz-Schein / Teil I
- Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültige HU
- Fahrzeug muss sich im Landkreis befinden
- Kaufvertrag
- Bankeinzugsermächtigung für Kfz-Steuer (nur Inlandskonto möglich; wenn kein Inlandskonto vorhanden ist, muss die Kfz-Steuer im Voraus beim Zoll bezahlt werden!)
- Vollmacht, wenn Halter nicht selbst die Zulassung durchführt
(Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer siehe am Seitenende unter Punkt "Formulare")
Entstehende Kosten
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Besonderheiten
- Steuerpflicht ab dem 01.07.2010
- Fahrzeug muss sich im Landkreis Deggendorf befinden
Formulare
Links
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
G. Mader stellvertretender Sachgebietsleiter | 0991 3100-243 | 46 | MaderG@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr