Außerbetriebsetzung & Abmeldung
Notwendige Unterlagen
- Kfz-Schein / Teil I
- Kennzeichenschilder
Entstehende Kosten
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Besonderheiten
Bei der Außerbetriebsetzung ist der Verbleib des Fahrzeuges der Zulassungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Den passenden Antrag finden Sie unter Formulare.Vor Veräußerung eines Fahrzeuges wird vom Kraftfahrtbundesamt, Automobilverbänden, Versicherungen und den Kfz-Zulassungsbehörden eine Außerbetriebsetzung empfohlen.
Der Kfz-Zulassungsbehörde ist ein gültiger Kaufvertrag/Veräußerungsmitteilung (amtl. Adresse des Erwerbers) vorzulegen.
Formulare
Links
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
G. Mader stellvertretender Sachgebietsleiter | 0991 3100-243 | 46 | MaderG@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr